Psst.. new poll here.
Psst.. new forums here.
Microsoft is blocking us again (TY IP Reputation!) so just use oauth login instead. :)
Paste
Pasted as Plain Text by Phil ( 15 years ago )
Der verheiratete Arzt Dr. Martin (M) hat eine Geliebte. Um sich ihr ungestörter widmen zu können und um zugleich Scheidungs- und Unterhaltskosten zu sparen, beschließt er, seine Ehefrau Franziska (F) bei der nächsten Gelegenheit umzubringen. Genaue Vorstellungen, wie er seinen Entschluss in die Tat umsetzen kann, hat er noch nicht.
Als er seinem ehemaligen Schulfreund Siegfried (S) eines Tages von seinen Eheschwierigkeiten berichtet, macht dieser von sich aus dem M denselben Vorschlag. Gemeinsam arbeiten sie einen Plan aus, der wie folgt ausgeführt wird:
M besorgt sich von Chemiker Christian (Ch) eine für die Tötung eines Menschen ausreichende Menge Gift. Ch, dem M seine Tötungsabsicht mitgeteilt hat, erhält dafür von M 5.000,- €. Nach einer Routineuntersuchung teilt M der F mit, sie sei unheilbar an Krebs erkrankt. Wie von M vorausgesehen, trifft diese Nachricht F wie einen Blitz; sie ist so geschockt, dass sie keinen klaren Gedanken mehr fassen kann. In dieser Situation bekundet ihr M seine „große Liebe“, bringt ihr jedoch gleichzeitig die Hoffnungslosigkeit ihrer Situation zu Bewusstsein. Schließlich schlägt er ihr vor, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden, da für ihn ein Leben ohne sie sinnlos sei. Durch die Worte des M wird die Ausnahmesituation der F noch verstärkt. Völlig zusammengebrochen nimmt sie den „Liebesdienst“ des M an.
Am Abend überreicht M der F ein Glas mit dem Gift, während er sich selbst ein ähnlich aussehendes, aber völlig unschädliches Getränk einschenkt. In Kenntnis des tödlichen Inhalts und im Glauben, M werde mit ihr sterben, leert F ihr Glas und verstirbt alsbald; M hingegen eilt in die Arme seiner Geliebten.
Wie ist der Fall strafrechtlich zu beurteilen?
Revise this Paste